KI-Modell mit allgemeinem VerwendungszweckFoundation ModelsCompliance

    Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) erklärt

    „Ready 4 AI Act“-Team · 11. Juni 2026 · Zuletzt aktualisiert am 31. Juli 2026

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    Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) erklärt

    Das KI-Gesetz schafft einen eigenen Rechtsrahmen für Allgemeine KI-Modelle - die Basismodelle und großen Sprachmodelle, die sich an viele nachgelagerte Aufgaben anpassen lassen.

    Zeitleiste auf einen Blick

    • 2. August 2025 - Die Verpflichtungen gemäß dem GPAI-Modell (Art. 51–56) gelten für Modelle, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden.
    • 2. August 2027 - GPAI-Modelle, die bereits vor dem 2. August 2025 auf dem Markt waren, müssen vollständig in Übereinstimmung mit den Vorschriften gebracht werden.
    • Nicht betroffen vom „Digital Omnibus“ (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026): Die GPAI-Regelung folgt weiterhin ihrem ursprünglichen Zeitplan.

    Grundlegende Verpflichtungen für jeden GPAI-Anbieter

    • Pflegen technische Dokumentation einschließlich Schulung, Prüfung und Bewertung
    • Bereitstellen Informationen und Unterlagen an nachgelagerte Anbieter, damit diese ihren eigenen Verpflichtungen nachkommen können
    • Veröffentlichen Sie einen ausreichend detaillierte Zusammenfassung der Trainingsdaten
    • Implementieren Sie eine Richtlinie zur Einhaltung des EU-Urheberrechts, einschließlich Ausnahmeregelungen gemäß der DSM-Richtlinie

    Zusätzliche Verpflichtungen für Modelle mit systemischem Risiko

    Modelle, die bestimmte Rechenleistungsschwellen überschreiten – oder als systemisches Risiko eingestuft werden –, müssen darüber hinaus:

    • Ausführen Modellauswertungen und adversarische Tests
    • Bewertung und Risikominderung systemische Risiken auf Unionsebene
    • Bericht schwerwiegende Vorfälle sowie Abhilfemaßnahmen an das AI-Büro
    • Sorgen Sie für ein angemessenes Maß an Cybersicherheit

    Was nachgelagerte Integratoren tun sollten

    Wenn Sie auf einem GPAI-Modell aufbauen:

    1. Verlangen Sie vom Anbieter Unterlagen gemäß Anhang XI - Sie benötigen es, um Ihre eigene Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.
    2. Verfolgen Sie das Modell Versions- und Auswertungsberichte als Teil Ihrer Risikodatei.
    3. Füge ein Überwachung von Modellwechseln Prozess – Ein stillschweigendes Upgrade auf der Upstream-Seite kann Ihre Risikoeinstufung verändern.
    4. Berücksichtigen Sie diese Abhängigkeiten in Ihrer Lieferantenverträge.

    Die GPAI-Verpflichtungen sind nicht freiwillig und können nicht aufgeschoben werden. Sie zu ignorieren ist der schnellste Weg, damit Ihr Produkt vom EU-Markt genommen wird.

    Überprüft von Ready 4 AI Act EU – Redaktionsteam. Dieser Artikel enthält journalistische Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar.

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