Muss ich das kennzeichnen? Ein praktischer Leitfaden für KI-Inhalte für Geschäftsteams
Ready 4 AI Act · 3. August 2026 · Zuletzt aktualisiert am 10. August 2026

Ab 2. August 2026, gelten die Transparenzvorschriften der KI-Verordnung für mehrere gängige Anwendungsfälle von KI in Unternehmen.
Die gute Nachricht: nicht jedes KI-generierte Bild, Video, jede E-Mail oder jeder Social-Media-Beitrag benötigt ein KI-Kennzeichen.
Für die meisten Unternehmens-Teams läuft die Entscheidung auf einige praktische Fragen hinaus:
- Sieht ein KI-generiertes Bild, Video oder eine Stimme echt genug aus, um mit authentischen Inhalten verwechselt zu werden?
- Wird KI-generierter Text veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über ein wichtiges Thema von öffentlichem Interesse zu informieren?
- Interagiert eine Person direkt mit einem KI-System, wie z. B. einem Chatbot oder Sprachassistenten?
- Nutzen Sie Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung bei Personen?
Dieser Leitfaden wendet diese Fragen auf alltägliche Geschäftsanwendungsfälle an.
Wichtig: Dieser Artikel konzentriert sich hauptsächlich auf Unternehmen, die KI-Tools nutzen. Anbieter von KI-Tools haben zusätzliche technische Pflichten, einschließlich maschinenlesbarer Kennzeichnung bestimmter KI-generierter Inhalte.
Zunächst: drei einfache Regeln, die Sie sich merken sollten
Regel 1: Echt aussehende KI-Bilder, -Videos und -Audios
Wenn KI-generierte oder manipulierte Inhalte vernünftigerweise mit authentischen Inhaltenverwechselt werden könnten, sollten Sie offenlegen, dass diese durch KI generiert oder manipuliert wurden.
Denken Sie an realistisch wirkende Inhalte, die Folgendes zeigen:
- Personen
- Produkte oder andere Objekte
- Orte
- Organisationen oder andere Entitäten
- Ereignisse
Die zentrale Frage ist einfach:
Könnte jemand vernünftigerweise annehmen, dass es sich um ein echtes Foto, eine echte Aufnahme oder echtes Filmmaterial handelt?
Falls ja, legen Sie dies offen.
Handelt es sich eindeutig um eine Illustration, Animation, abstrakte Grafik oder offensichtlich synthetische Inhalte, ist in der Regel kein sichtbares KI-Kennzeichen nach der Deepfake-Regelung erforderlich.
Regel 2: KI-generierte Inhalte von öffentlichem Interesse
Die meisten alltäglichen KI-generierten Geschäftstexte benötigen nicht kein KI-Kennzeichen.
Die spezifische Textregelung ist relevant, wenn KI-generierter oder KI-manipulierter Text veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse zu informieren..
Beispiele hierfür können sein:
- Politik und Wahlen
- öffentliche Gesundheit
- öffentliche Sicherheit
- Recht und öffentliche Verwaltung
- Verbrauchersicherheit
- Umweltfragen
- wichtige wirtschaftliche oder finanzielle Entwicklungen
- wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen, die Teil der öffentlichen Debatte sind
Es gibt eine wichtige Ausnahme:
Wenn eine sachkundige Person den Inhalt des Textes tatsächlich prüft und Ihre Organisation die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt, ist nach dieser Regel kein KI-Hinweis erforderlich.
Eine Rechtschreibprüfung, Grammatikprüfung oder oberflächliche Durchsicht reicht nicht aus.
Regel 3: Personen, die direkt mit KI interagieren
Wenn jemand ein echtes Gespräch mit einem KI-System führt, sollte von Anfang an klar sein, dass es sich um KI handelt.
Beispiele hierfür sind:
- Kundenservice-Chatbots
- KI-Sprachassistenten
- interaktive KI-Avatare
- konversationelle KI-Assistenten
Es gibt eine Ausnahme, wenn für einen normalen Nutzer offensichtlich ist, dass er mit KI interagiert.
Als praktische Geschäftsregel gilt jedoch:
Wenn die realistische Möglichkeit besteht, dass jemand denken könnte, mit einem Menschen zu kommunizieren, machen Sie deutlich, dass es sich um KI handelt.
Inhalte in sozialen Medien
Thema: KI-generierte Bilder in sozialen Medien
Was gilt:
Eine sichtbare Kennzeichnung ist erforderlich, wenn das Bild wie eine authentische Fotografie aussieht und vernünftigerweise für echt gehalten werden könnte.
Warum:
Realistische KI-generierte Bilder können unter die Deepfake-Transparenzregel der KI-VO fallen.
Beispiele:
- Klar illustrierte Kampagnengrafik – normalerweise kein KI-Hinweis erforderlich
- Abstrakter KI-Hintergrund – normalerweise kein KI-Hinweis erforderlich
- Fotorealistisches KI-Bild eines fiktiven Mitarbeiters – kennzeichnen, wenn es wie eine echte Fotografie aussehen könnte
- KI-generiertes Foto einer fiktiven Büroeröffnung – kennzeichnen, wenn Betrachter glauben könnten, das Ereignis habe tatsächlich stattgefunden
Thema: KI-verfasste LinkedIn-, Instagram- oder Facebook-Posts
Was gilt:
Normale Marketing-Posts, Produktaktualisierungen und Unternehmensnachrichten benötigen in der Regel keinen KI-Hinweis, nur weil KI beim Verfassen geholfen hat.
Warum:
Die Textkennzeichnungsregel der KI-VO konzentriert sich auf veröffentlichte Informationen zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Wenn der Post ein Thema von öffentlichem Interesse behandelt, können eine inhaltliche Prüfung durch eine sachkundige Person und die Übernahme der redaktionellen Verantwortung die Kennzeichnungspflicht entfallen lassen.
Praktische Maßnahme:
Wenn Sie KI-unterstützte Posts zu Themen wie Politik, Regulierung, öffentlicher Gesundheit, Sicherheit, wichtigen wirtschaftlichen Entwicklungen oder ähnlichen Themen veröffentlichen, stellen Sie sicher, dass eine sachkundige Person den Inhalt vor der Veröffentlichung prüft.
Thema: KI-generierte Reels, TikToks und Shorts
Was gilt:
Kennzeichnen Sie realistische KI-generierte oder manipulierte Videos, wenn Betrachter sie für echtes Filmmaterial halten könnten.
Warum:
Die Deepfake-Regelung gilt für realistisch wirkende KI-generierte oder manipulierte Videos, nicht nur für Standbilder.
Beispiele:
- Animierte Erläuterung - normalerweise kein sichtbares KI-Kennzeichen erforderlich
- Klar fiktive 3D-Szene - normalerweise kein Kennzeichen
- KI-generiertes Filmmaterial von Personen, die an einer nie stattgefundenen Veranstaltung teilnehmen - kennzeichnen Sie es
- Realistisches KI-Video einer Person, die Ihr Produkt empfiehlt - kennzeichnen Sie es, wenn es authentisch wirken könnte
Thema: KI-Avatare in sozialen Videos
Was gilt:
- Voraufgezeichneter und klar animierter Avatar - normalerweise keine Offenlegung erforderlich
- Voraufgezeichneter fotorealistischer KI-Moderator - offenlegen, wenn er mit authentischem Filmmaterial einer Person verwechselt werden könnte
- Live interaktiver KI-Avatar - weisen Sie Nutzer darauf hin, dass sie mit KI interagieren, es sei denn, dies ist bereits offensichtlich
Warum:
Ein voraufgezeichneter Moderator ist hauptsächlich eine Inhaltsfrage. Ein Live-Avatar, der auf Personen reagiert, ist ein interaktives KI-System.
E-Commerce
Thema: Website-Chatbot
Was gilt:
Besucher sollten von Anfang an wissen, dass sie mit KI interagieren, es sei denn, dies ist bereits offensichtlich.
Warum:
Die KI-VO enthält eine spezifische Transparenzregel für KI-Systeme, die für die direkte bidirektionale Interaktion mit Personen konzipiert sind.
Praktische Maßnahme:
Stellen Sie sicher, dass Ihr Chatbot sich vor oder zu Beginn des Gesprächs klar als KI zu erkennen gibt.
Wenn Sie einen Chatbot-Anbieter Dritter nutzen, überprüfen Sie, ob diese Offenlegung in das Kundenerlebnis integriert ist.
Thema: KI-generierte FAQ- und Help-Center-Inhalte
Was gilt:
Lieferinformationen, Rückgabebedingungen, Größentabellen und normale Produkt-FAQs benötigen in der Regel kein KI-Kennzeichen.
Warum:
Sie dienen im Allgemeinen nicht dazu, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Praktische Maßnahme:
Lassen Sie dennoch wichtige Kundeninformationen von einer Person prüfen. Das Hauptrisiko besteht hier in der Regel in falschen oder irreführenden Informationen und nicht in der Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50.
Thema: KI-generierte Produktbilder
Was gilt:
Ein realistisches synthetisches Produktbild kann eine Offenlegung erfordern, wenn Kunden vernünftigerweise annehmen könnten, dass es sich um ein authentisches Foto handelt.
Warum:
Die Deepfake-Definition kann realistisch wirkende KI-generierte Bilder von Objekten, einschließlich Produkten, umfassen.
Beispiele:
- Klar stilisiertes Produktkonzept - normalerweise kein KI-Kennzeichen
- Abstraktes Produktbild - normalerweise kein KI-Kennzeichen
- Fotorealistisches KI-Produktfoto, das wie ein echtes Studiofoto präsentiert wird - erwägen Sie eine sichtbare KI-Offenlegung
- KI-Bild, das Produktmerkmale zeigt, die das reale Produkt nicht aufweist - hohes Risiko, Kunden in die Irre zu führen, unabhängig von der Kennzeichnungsfrage nach der KI-VO
Praktische Maßnahme:
Stellen Sie zwei Fragen:
- Könnte ein Kunde denken, dass es sich um ein echtes Foto handelt?
- Könnte das Bild einen falschen Eindruck vom Produkt vermitteln?
Falls eine der Antworten ja lautet, gehen Sie sorgfältig damit um.
Marketing
Thema: KI-generierte Modelle in der Werbung
Was gilt:
Wenn eine KI-generierte Person wie ein echter Mensch aussieht, der für die Kampagne fotografiert oder gefilmt wurde, müssen Sie offenlegen, dass der Inhalt KI-generiert ist.
Warum:
Eine Person muss keine bestimmte reale Person sein, damit realistisch synthetische Inhalte unter die Deepfake-Regeln fallen können.
Ein vollständig fiktives KI-Modell kann dennoch authentisch genug aussehen, um eine Offenlegung zu erfordern.
Beispiel:
Ein fotorealistisches KI-Mode-Modell, das von einem echten Kampagnenfoto nicht zu unterscheiden ist – offenlegen.
Thema: KI-generierte Hintergründe, Orte und Szenen
Was gilt:
Klar fiktive oder stilisierte Szenen erfordern normalerweise keine Offenlegung. Realistisch synthetische Orte oder Szenen können dies jedoch.
Warum:
Die Regel prüft, ob der Inhalt fälschlicherweise authentisch erscheinen könnte.
Beispiele:
- Illustrierte Zukunftsstadt – normalerweise kein Kennzeichen
- Abstrakter Hintergrund – normalerweise kein Kennzeichen
- Fotorealistisches Bild, das als Konzeptdesign gekennzeichnet ist – geringeres Risiko, da der Kontext die Art des Inhalts klar macht
- KI-generiertes Bild, das als "unser neues Büro in Kopenhagen" präsentiert wird, obwohl dieses Büro nicht existiert – offenlegen und nicht irreführend darstellen
Thema: KI-generierte Werbetexte, Landingpages und E-Mail-Kampagnen
Was gilt:
Normale kommerzielle Texte erfordern in der Regel kein KI-Kennzeichen.
Warum:
Die Regel zu Texten im öffentlichen Interesse ist keine allgemeine Vorschrift, die Unternehmen verpflichtet, alle KI-generierten Texte zu kennzeichnen.
Achten Sie besonders in folgenden Fällen:
Ihre Kampagne veröffentlicht Informationen zu öffentlicher Gesundheit, Sicherheit, Politik, Regulierung, wichtigen finanziellen Entwicklungen oder einem anderen Thema von öffentlichem Interesse.
Stellen Sie in diesen Fällen sicher, dass vor der Veröffentlichung eine sinnvolle menschliche Prüfung und klare redaktionelle Verantwortung vorliegt.
Thema: KI-generierte Voiceovers
Was gilt:
Eine eindeutig synthetische Stimme erfordert normalerweise keine Deepfake-Offenlegung. Eine geklonte oder hochrealistische Stimme, die mit einer authentischen Aufnahme verwechselt werden könnte, sollte jedoch offengelegt werden.
Warum:
Die Deepfake-Regeln gelten sowohl für Audio als auch für Bilder und Videos.
Beispiele:
- Eindeutig robotische Text-to-Speech-Stimme – normalerweise kein sichtbares Kennzeichen erforderlich
- Realistisch synthetischer Sprecher, der einfach als Erzähler präsentiert wird – Kontext prüfen
- Geklonte Stimme eines echten Führungskräfte – offenlegen
- KI-Stimme, die wie ein echtes Kunden-Testimonial klingt – offenlegen und weitere Werbe- und Verbraucherschutzregeln prüfen
Vertrieb
Thema: KI-generierte Visuals in einer Vertriebspräsentation
Was gilt:
Ein realistisches KI-generiertes Bild kann eine Offenlegung erfordern, selbst wenn es privat nur einem Interessenten gezeigt wird.
Warum:
Die Deepfake-Offenlegungsregel ist nicht auf öffentliche Social-Media-Beiträge beschränkt.
Praktische Maßnahme:
Wenn ein realistisches Bild in Ihrer Präsentation synthetisch ist, kennzeichnen Sie es auf der Folie oder neben dem Bild, damit der Interessent dies beim ersten Kontakt erfährt.
Thema: KI-erstellte Vertriebs-E-Mails und Angebote
Was gilt:
Eine normale Eins-zu-Eins-Vertriebs-E-Mail oder ein Angebot erfordert gemäß der Regel zu Texten im öffentlichen Interesse kein KI-Kennzeichen.
Warum:
Normalerweise wird dies nicht veröffentlicht, um die Öffentlichkeit zu informieren.
Praktische Maßnahme:
Nutzen Sie menschliche Überprüfung für Genauigkeit, Preisangaben, Zusagen und Aussagen, aber eine KI-Offenlegung ist in der Regel nicht erforderlich, nur weil KI bei der Erstellung der Nachricht geholfen hat.
Thema: KI-Vertriebs-Chatbot oder Sprachassistent
Was gilt:
Teilen Sie Interessenten mit, dass sie mit einer KI interagieren, es sei denn, dies ist bereits offensichtlich.
Warum:
Hierbei handelt es sich um eine direkte Interaktion zwischen einer Person und einem KI-System.
Praktische Maßnahme:
Machen Sie die Offenlegung zu Beginn deutlich, nicht erst nach mehreren Nachrichten oder Minuten des Gesprächs.
Thema: KI-basierter Meeting-Protokollant
Was gilt:
Ein passiver KI-Protokollant oder interner Zusammenfasser löst in der Regel keine Inhaltskennzeichnungspflichten nach Artikel 50 aus.
Warum:
Normalerweise arbeitet er im Hintergrund, anstatt synthetische Inhalte für die Öffentlichkeit zu veröffentlichen oder vorzugeben, ein menschlicher Teilnehmer zu sein.
Achtung:
Die Aufzeichnung und Verarbeitung von Meeting-Teilnehmern kann separate Fragen zum Datenschutz, zur Vertraulichkeit und zur DSGVO aufwerfen.
Veranstaltungen
Thema: KI-generierte Veranstaltungsgrafiken und Banner
Was gilt:
Stilisierte Grafiken benötigen normalerweise kein KI-Kennzeichen. Fotorealistische synthetische Bilder möglicherweise schon.
Warum:
Die Frage ist, ob der Inhalt vernünftigerweise mit einem authentischen Foto verwechselt werden könnte.
Beispiele:
- Illustrierter Konferenzbanner - normalerweise kein Kennzeichen
- Abstrakter KI-Hintergrund – normalerweise kein Kennzeichen
- KI-generiertes Foto, das einen voll besetzten Veranstaltungsort zeigt, bevor die Veranstaltung stattgefunden hat - offenlegen, wenn es als echte Veranstaltungsfotografie erscheinen könnte
Thema: KI-verfasste Sprecherbiografien, Agenden und Veranstaltungstexte
Was gilt:
Normaler Veranstaltungstext benötigt in der Regel keine KI-Kennzeichnung.
Warum:
Die meisten Veranstaltungsinformationen fallen nicht unter die Regelung für Texte von öffentlichem Interesse.
Praktische Maßnahme:
Überprüfen Sie stets sachliche Informationen zu Sprechern, Terminen, Qualifikationen und Agenden vor der Veröffentlichung.
Wenn der Veranstaltungsinhalt selbst wichtige Themen von öffentlichem Interesse behandelt und KI substantielle öffentliche Informationen erstellt, nutzen Sie eine aussagekräftige menschliche Überprüfung und redaktionelle Verantwortung.
Thema: KI-Virtual Host oder Moderator
Was gilt:
- Live-interaktiver KI-Host - teilen Sie den Teilnehmern mit, dass es sich um KI handelt, es sei denn, dies ist bereits offensichtlich
- Vorab aufgezeichneter, deutlich animierter Host - normalerweise keine Offenlegung erforderlich
- Voraufgezeichneter fotorealistischer KI-Moderator - offenlegen, wenn er mit authentischem Filmmaterial einer realen oder plausiblen Person verwechselt werden könnte
Warum:
Live-Interaktion und vorab aufgezeichnete synthetische Inhalte unterliegen unterschiedlichen Transparenzanforderungen.
Thema: KI-optimierte Veranstaltungsrückblicksvideos
Was gilt:
Normale Bearbeitung von echtem Filmmaterial löst in der Regel keine Kennzeichnungspflicht aus. Erfunden realistische Szenen können dies jedoch tun.
Warum:
Schnitte, Farbkorrektur und gewöhnliche Nachbearbeitung verwandeln echtes Filmmaterial normalerweise nicht in einen Deepfake.
Beispiele:
- Farbkorrektur - normalerweise keine KI-Offenlegung erforderlich
- Automatische Untertitel - keine Deepfake-Offenlegung
- Hintergrundgeräusche entfernen - keine Deepfake-Offenlegung
- Hinzufügen realistischer KI-generierter Publikumsszenen, die nie stattgefunden haben - offenlegen
- Erstellen eines gefälschten Clips, in dem ein Sprecher etwas sagt, was er nie gesagt hat - offenlegen
Blogs und Artikel
Thema: KI-gestützte Blogtexte
Was gilt:
Ein Artikel benötigt kein KI-Kennzeichen allein deshalb, weil KI beim Verfassen geholfen hat.
Wenn der Artikel die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse informiert, kann die Textregelung Anwendung finden.
Warum:
KI-generierte Texte von öffentlichem Interesse können eine Offenlegung erfordern, allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme für echte menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung.
Praktische Maßnahme:
Für Artikel über Regulierung, Politik, Gesundheit, Sicherheit, wirtschaftliche Entwicklungen oder ähnliche Themen:
- Lassen Sie den Inhalt von einer Person mit geeigneten Kenntnissen prüfen.
- Überprüfen Sie Fakten und Quellen.
- Korrigieren Sie Fehler und irreführende Aussagen.
- Stellen Sie sicher, dass eine Person oder Organisation die Verantwortung für die endgültige Veröffentlichung übernimmt.
Eine schnelle Grammatikprüfung reicht nicht aus.
Thema: KI-generierte Blog-Coverbilder
Was gilt:
Stilisierte Grafiken und Illustrationen benötigen normalerweise kein sichtbares KI-Kennzeichen.
Fotorealistische synthetische Bilder können eines erfordern.
Warum:
Die Deepfake-Regelung betrifft Inhalte, die fälschlicherweise authentisch wirken könnten.
Beispiele:
- Abstrakte KI-Illustration - normalerweise keine Offenlegung erforderlich
- Stilisierte Legal-Tech-Grafik - normalerweise keine Offenlegung erforderlich
- Fotorealistisches Bild eines fiktiven CEOs, der auf einer Konferenz spricht - offenlegen, wenn Leser:innen denken könnten, es handele sich um ein echtes Foto
Thema: Vor dem 2. August 2026 veröffentlichte Inhalte
Was gilt:
Inhalte, die vor dem 2. August 2026 generiert wurden, müssen nicht nachträglich gemäß Artikel 50 der KI-VO neu gekennzeichnet werden.
Warum:
Die Kommission hat klargestellt, dass die neuen Transparenzregeln Unternehmen nicht dazu verpflichten, ältere Inhalte nachträglich neu zu kennzeichnen.
Praktische Maßnahme:
Sie können dennoch freiwillige Offenlegungen hinzufügen, wo dies sinnvoll ist – insbesondere bei realistischen synthetischen Inhalten, die sonst zu Verwechslungen führen könnten.
Thema: KI-generierte Diagramme und Infografiken
Was gilt:
Ein normales Diagramm oder eine Infografik benötigt in der Regel kein Deepfake-Kennzeichen.
Warum:
Leser:innen verstehen Diagramme und Infografiken normalerweise als gestaltete Informationsgrafiken und nicht als authentische Fotografien oder Aufnahmen.
Achtung:
Enthält die Grafik fotorealistische synthetische Fotos oder Szenen, wenden Sie die Bildregelung an.
Wenn der KI-generierte Erklärungstext in der Grafik die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse informiert, wenden Sie die Textregelung für öffentliche Interessen auf diesen Text an.
Unabhängig von der Kennzeichnung sollten Sie stets die zugrundeliegenden Daten überprüfen.
Sonderfall: Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
Thema: Einsatz von KI zur Analyse von Emotionen oder biometrischen Merkmalen von Personen
Was gilt:
Betroffene müssen informiert werden, wenn Ihr Unternehmen ein KI-System zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung bei ihnen einsetzt, sofern der Einsatz nach der KI-Verordnung zulässig ist.
Warum:
Artikel 50 enthält eine spezifische Transparenzpflicht für diese Systeme.
Beispiele hierfür können sein:
- KI, die Gesichtsausdrücke analysiert, um Emotionen abzuleiten
- KI, die Stimmmuster analysiert, um den emotionalen Zustand abzuleiten
- KI, die Personen anhand biometrischer Merkmale kategorisiert
Praktische Maßnahme:
Behandeln Sie diese Systeme nicht wie gewöhnliche Analysetools. Prüfen Sie vor dem Einsatz die Regelungen der KI-VO für den Anwendungsfall und stellen Sie sicher, dass betroffene Personen die erforderlichen Informationen erhalten.
Einige Anwendungen können auch durch andere Teile der KI-Verordnung eingeschränkt oder verboten sein.
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Thema: Maschinenlesbare KI-Kennzeichnung
Was gilt:
Wenn Ihr Unternehmen lediglich ein generatives KI-Tool eines Drittanbieters nutzt, sind Sie in der Regel nicht für die Erstellung der technischen maschinenlesbaren Kennzeichnung des Tools verantwortlich.
Warum:
Diese technische Verpflichtung obliegt dem Anbieter des generativen KI-Systems.
Das ersetzt jedoch nicht nicht Ihre eigene sichtbare Kennzeichnung, wenn Sie ein qualifiziertes Deepfake veröffentlichen.
Praktisches Beispiel:
Ein generiertes Bild kann bereits unsichtbare, maschinenlesbare KI-Informationen enthalten.
Wenn Sie dieses Bild veröffentlichen und es wie eine echte Fotografie aussieht, müssen Sie die Nutzer möglicherweise dennoch sichtbar darauf hinweisen, dass es KI-generiert ist.
Übergangsfrist 2026
Anbieter von generativen KI-Systemen, die bereits vor 2. August 2026 auf den Markt gebracht wurden, haben bis 2. Dezember 2026 Zeit, die maschinenlesbare Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 Absatz 2 zu erfüllen.
Diese Übergangsfrist verschiebt nicht generell die separate Verpflichtung des gewerblichen Nutzers, qualifizierte Deepfakes oder KI-Texte von öffentlichem Interesse offenzulegen.
Die schnelle Checkliste für Unternehmen
Bevor Sie KI-generierte Inhalte veröffentlichen oder einsetzen, fragen Sie sich:
1. Sieht oder klingt es echt?
Könnte jemand das KI-generierte oder manipulierte Bild, Video oder Audio vernünftigerweise für authentischen Inhalt halten?
Ja: Fügen Sie eine klare Kennzeichnung hinzu.
Nein: Eine Deepfake-Kennzeichnung ist normalerweise nicht erforderlich.
2. Handelt es sich um KI-generierten Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse?
Wird der Text veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Politik, öffentliche Gesundheit, Sicherheit, Recht, Verbrauchersicherheit, wichtige wirtschaftliche Entwicklungen oder ein anderes Thema der öffentlichen Debatte zu informieren?
Nein: Die Kennzeichnungspflicht für Texte von öffentlichem Interesse nach Artikel 50 gilt normalerweise nicht.
Ja: Stellen Sie die nächste Frage.
3. Wurde es von einer sachkundigen Person tatsächlich geprüft?
Hat jemand den Inhalt inhaltlich geprüft, bei Bedarf Fakten überprüft und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernommen?
Ja: Eine KI-Kennzeichnung ist nach der Regel für Texte von öffentlichem Interesse normalerweise nicht erforderlich.
Nein: Machen Sie deutlich sichtbar, dass der Text KI-generiert oder manipuliert wurde.
4. Spricht jemand direkt mit einer KI?
Führt ein Kunde, Mitarbeiter, Interessent oder Teilnehmer ein echtes Zwei-Wege-Gespräch mit einem KI-System?
Ja: Stellen Sie sicher, dass die Person von Anfang an weiß, dass es sich um eine KI handelt, es sei denn, dies ist bereits offensichtlich.
Nein: Die Kennzeichnungspflicht für direkte Interaktionen gilt nicht.
5. Analysieren Sie Emotionen oder biometrische Merkmale?
Ja: Halten Sie inne und prüfen Sie die spezifischen Anforderungen der KI-Verordnung vor dem Einsatz. Betroffene Personen müssen möglicherweise informiert werden, und einige Anwendungen unterliegen zusätzlichen Beschränkungen.
Eine praktische Faustregel
Wenn Sie sich nur an eines erinnern, dann an Folgendes:
Die KI-Verordnung verlangt nicht von Unternehmen, alles, was mit KI erstellt wurde, zu kennzeichnen. Sie fordert vor allem Transparenz, wenn Menschen über die Echtheit getäuscht werden könnten, wenn wichtige öffentliche Informationen ohne angemessene menschliche Kontrolle veröffentlicht werden oder wenn Menschen direkt mit einer KI interagieren.
Im Zweifelsfall reicht eine einfache Kennzeichnung wie "KI-generiertes Bild", "KI-generiertes Video" oder "Sie chatten mit einem KI-Assistenten" ist oft der klarste Ansatz.
Dies ist eine allgemeine praktische Handlungsempfehlung und keine Rechtsberatung. Die richtige Lösung kann vom Inhalt, der Zielgruppe und der Art der Nutzung des KI-Systems abhängen.
Wenn Sie verstehen möchten, welche Pflichten aus der KI-Verordnung für Ihr Unternehmen gelten, können Sie die kostenlose Ready 4 AI Act-Bewertung.
Offizielle Quellen
Überprüft von Ready 4 AI Act EU – Redaktionsteam. Dieser Artikel enthält journalistische Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar.
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